WTH WALTER THIEME HANDEL GMBH
BEGUINENSTR. 13 – DE-21682 STADE
Tel. +49-(0)4141-5292-0 – Fax: +49-(0)4141-5292-29
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an.
Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind frei bleibend. Aufträge des Käufers werden für uns verbindlich erst durch unsere schriftliche Bestätigung durch unsere Lieferung.
3. PREISBERECHNUNG
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich „ab Werk“, ausschließlich Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kaufpreis ist zahlbar netto bei Lieferung. Überschreitet der Käufer den vereinbarten Zahlungstermin, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus bewirkt der Zahlungsverzug die Fälligkeit unserer sämtlichen sonstigen Forderungen gegen den Käufer.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen.
Der Kaufpreis gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist.
Gegen Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten sind ausgeschlossen.
5. LIEFERUNG
Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10 % der Vertragsmenge sind zulässig.
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an die Transportperson freigeben auf den Käufer über. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Geraten wir mit unserer Lieferverpflichtung länger als zwei Wochen in Verzug, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei weiteren Wochen setzen. Falls wir unserer Lieferverpflichtung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erfüllen, ist der Käufer insoweit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der Nachfrist schriftlich erklärt werden. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung kann nur beansprucht werden, wenn uns ein nachweislich grobes Verschulden trifft; er ist begrenzt auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung.
Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Kegri, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstige von uns oder unserem an. Lieferanten nicht zu vertretenden Behinderungen befreien uns für die Dauer und im Umfang der jeweiligen Störung von unserer Lieferverpflichtung.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen oder Bezahlung meiner sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich „ab Werk“, aus Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorschließlich Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht behaltsware zusammen mit Ware, die sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Käufers stehenden Hauptsache, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an uns ab.
Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteil zur Sicherung an uns ab. Eine anderweitige Abtretung, auch im Rahmen eines Factoring-Geschäftes, ist unzulässig.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits schon jetzt an uns ab.
Solange der Käufer die uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen und Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Der Käufer ist jedoch nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder die abgetretene Forderung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übertragen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen.
Übersteigt der Wert der Sicherungen die Summe unserer Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl die überschüssigen Sicherheiten freigegeben.
7. TECHNISCHE UND CHEMISCHE ANGABEN, ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG
Technische und chemische Angaben über die Kaufsache, sowie anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, jedoch nur als unverbindliche Information, die den Käufer nicht von der eigenen Überprüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren, Zwecke und Anwendungen befreit.
Derartige Angaben verstehen sich als generelle Produktbeschreibung und beinhalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften ist bei der Verwendung unserer Waren der Käufer allein verantwortlich.
Die jeweils gültigen Sicherheitsdatenblätter können im Internet im Bedarfsfalle von unserer Homepage im Internet von interessierten Kunden heruntergeladen werden.
8. MÄNGELRÜGUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung zu rügen. Diese Obliegenheit des Käufers bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung zu rügen. Eine Rüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.
Der Käufer darf reklamierte Ware in keinem Fall weiterverarbeiten, verändern oder weiterliefern, bevor er uns Gelegenheit zur Überprüfung gegeben hat. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen werden wir für die beanstandete Menge nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware zu erstatten. Sollte die Ersatzlieferung erneut mangelhaft sein, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware frei von Patenten und anderen Schutzrechten Dritter ist.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND VERJÄHRUNG
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit wir lediglich leichte Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Eine etwaige Schadensersatzpflicht ist der Höhe nach beschränkt auf den Ausgleich des typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Sämtliche mit der Lieferung zusammenhängenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art verjähren innerhalb von sechs Monaten nach dem Übergang der Gefahr auf den Käufer. Sonstige Ansprüche verjähren spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Käufers von
dem Schaden.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort für die Zahlung ist Stade.
Gerichtsstand ist Stade.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Incoterms in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL) wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, die uns bekannt gewordenen Daten über den Käufer EDV-mäßig zu speichern und für unsere geschäftlichen Belange zu verwerten.
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte sich eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
Unsere Geschäftsbedingungen sind auch in englischer Sprache verfügbar, maßgeblich sind jedoch allein die Bestimmungen der deutschsprachigen, jeweils aktuellen Version.
Unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht. Vorhergehende Versionen werden mit Auflage und Veröffentlichung einer neuen Version ungültig.
Stade, Februar 2017
OB Kontakt:
Ihr Ansprechpartner
Gero Thieme
steht als Spezialist für optische Aufheller in allen technokommerziellen Belangen rund um die Produktbetreuung zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter +49-4141-5292-12 und g.thieme@wthgmbh.de.
Dr. Silke Nicola Trzaska
ist als Diplom-Chemikerin Spezialistin für optische Aufheller und verantwortlich für alle kundenspezifischen Auskünfte und Beratungen. Sie erreichen sie unter +49-4141-5292-12 und s.trzaska@wthgmbh.